Lieferbedingungen
Online-Bestellungen
Auf unserer Website arbeiten wir mit einem Echtzeit-Lagersystem. In unserem Lager gibt es einen separaten Bereich für unseren Online-Großhandelsshop, sodass Sie die Menge auswählen können, die aktuell für Online-Bestellungen verfügbar ist. Wenn Sie an größeren Mengen interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, da wir normalerweise über zusätzliche Bestände in unserem Lager oder in in einem unserer Ausstellungsräume verfügen.
- Wir haben einen Mindestbestellwert von nur 40 € pro Bestellung!
- Alle neuen Konten werden täglich auf gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern überprüft. Wenn Sie uns eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen, können wir die Ware mit 0% Umsatzsteuer für alle EU-Länder (außer den Niederlande) versenden.
- Wir verbessern ständig unseren Service und fügen neue Zahlungsmethoden hinzu. Derzeit können Sie folgende Zahlungsmethode verwenden: Banküberweisung, PayPal, iDEAL und Bancontact.
- Rabatt auf Bestellungen ab 100 €.
- Bestellungen, die an Werktagen vor 15:00 Uhr aufgegeben und bezahlt werden, werden in den Niederlanden, Belgien und Deutschland am nächsten Tag geliefert. Für andere EU-Länder kann die Lieferung je nach Standort bis 2 zu 3 Tage in Anspruch nehmen. Wir verwenden DPD für alle unsere Sendungen.
- Wir uberprüfen alle Bestellungen sorgfältig. Aufgrund der großen Menge an Produkten, die wir täglich versenden, kann es jedoch vorkommen, dass ein Artikel beschädigt ankommt. Bitte senden Sie uns ein Bild des defekten Artikels zu, und wir ersetzen ihn bei Ihrer nächsten Bestellung oder erstatten Ihnen den Betrag für diesen Artikel zurück.
Haben Sie Fragen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: info@mengatrading.com
ALLGEMEINES
Artikel 1.
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, einschließlich der Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Zurverfügungstellung von Waren. Auch wenn der Wortlaut einer Bestimmung in diesen Bedingungen auf einen Verkaufsvertrag abzielt, gilt diese Bestimmung, falls erforderlich, entsprechend auch für jeden anderen mit uns geschlossenen Vertrag. Die andere Vertragspartei wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
UNVERBINDLICHES ANGEBOT
Artikel 2.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle unsere Angebote, Offerten, Preislisten, Lieferzeiten usw. unverbindlich. Wir können unsere Angebote innerhalb von zwei Werktagen nach Annahme widerrufen. Wir sind nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden gebunden. Wir sind jedoch ausdrücklich berechtigt, auch ohne Auftragsbestätigung zu liefern und den Vertrag auszuführen.
PREISE
Artikel 3.
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, für die Lieferung ab Lager. Es gilt der mit dem Kunden vereinbarte Preis unter der Voraussetzung, dass besondere, zwischenzeitliche Änderungen der Selbstkostenfaktoren an den Kunden weitergegeben werden können. Als solche Änderungen gelten unter anderem: eine Erhöhung des Produktpreises auf dem Weltmarkt und/oder dem niederländischen Markt um mehr als sieben Prozent; eine Änderung des Wechselkurses ausländischer Währungen gegenüber dem Euro um mehr als zehn Prozent; eine Erhöhung der Umsatzsteuer, der Zölle, der öffentlich-rechtlichen Abgaben und sonstiger von staatlichen Stellen auferlegter Gebühren und sonstiger Sammelzahlungen.
LIEFERZEIT
Artikel 4.
4.1 Die angegebene Lieferfrist ist keine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher schriftlich in Verzug gesetzt werden,
4.2 Die Lieferzeit steht außerdem immer unter dem Vorbehalt einer ungestörten Arbeits- und Materialversorgung, eines ungestörten Transports und einer rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer, so dass wir in der Lage sind, die Lieferfrist einzuhalten,
4.3 Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Abnehmer nicht zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, der Abnehmer kann nachweisen, dass die rechtzeitige Lieferung für seinen Betrieb unerlässlich ist. In diesem Fall muss die Auflösung schriftlich und spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der Lieferfrist erfolgen.
4.4 Eine Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Abnehmer niemals das Recht, Schadenersatz zu fordern oder seinerseits die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht zu erfüllen.
4.5 Unter Lieferzeit wird in den Artikeln 4.2, 4.3 und 4.4 verstanden: die Frist, die der Abnehmer in seiner Inverzugsetzung oder für die Lieferung gesetzlich festgelegt hat, oder die vereinbarte Lieferfrist, wenn ausdrücklich eine feste Frist vereinbart wurde.
LIEFERUNG
Artikel 5.
Wir sind berechtigt, auf einmal verkaufte Waren oder eine auf einmal abgerufene Menge von Waren in Teilen zu liefern.
Artikel 6.
er Versand der bestellten Waren erfolgt auf eine von uns zu bestimmende Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr des Käufers, sofern nicht anders vereinbart. Nicht angenommene Bestellungen werden von uns auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert, wobei wir auch Anspruch auf sofortige Zahlung des vollen Betrags durch den Käufer haben.
Artikel 7.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die Lieferung als ab unserem Lager in Valkenswaard erfolgt, so dass der Abnehmer das Risiko ab dem Zeitpunkt trägt, an dem die Waren unser Lager verlassen haben.
Artikel 8.
Unmittelbar nachdem die Waren oder die wichtigsten Teile davon, die von uns zu beurteilen sind, im Sinne von Artikel 7 geliefert worden sind, trägt der Käufer das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch diese Waren dem Käufer oder Dritten zugefügt werden können, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6.
VERLEIH/VERMIETUNG
Artikel 9.
Die Verpackung ist im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verpackungen, die nicht im Preis enthalten sind, werden leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben daher unser Eigentum. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde diese Verpackungen innerhalb eines Monats frachtfrei und in unbeschädigtem Zustand an die von uns angegebene Adresse zurückzusenden. Andernfalls muss der Kunde uns den Selbstkostenpreis für eine neue Ersatzverpackung erstatten.
Artikel 10.
10.1 Alle von uns leihweise oder mietweise (Kauf) zur Verfügung gestellten Materialien und Anlagen dürfen nur für die Lagerung und/oder Verarbeitung der von uns gelieferten Produkte verwendet werden,
10.2 Unmittelbar bei oder nach der Lieferung hat sich der Kunde vom ordnungsgemäßen Zustand der zur Verfügung gestellten Materialien und Anlagen zu überzeugen. Ziffer 12.1 gilt sinngemäß.
HAFTUNG
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Materialien und Anlagen durch einen kompetenten Fachmann ordnungsgemäß warten zu lassen. Alle Kosten für die Nutzung und Wartung der Materialien und Anlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10.4 Wenn der Abnehmer gegen seine Verpflichtungen) aus Artikel 10.2 und/oder 10.3 verstößt, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, und der Abnehmer ist verpflichtet, die uns zur Verfügung gestellten Materialien und Anlagen unverzüglich sauber, ordnungsgemäß gewartet und leer an einem von uns zu bestimmenden Ort bereitzustellen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.
Artikel 11.
11.1 Wir übernehmen keine Garantie für die Brauchbarkeit der von uns zur Verfügung gestellten Produkte, Dienstleistungen oder Gegenstände für einen bestimmten Zweck und/oder unter allen Umständen.
11.2 Wir haften nicht für eine erteilte Gebrauchsanweisung, es sei denn, der Kunde kann uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
11.3 Wir haften nicht für Fehler oder unerlaubte Handlungen unserer Mitarbeiter oder anderer Personen, die von uns oder in unserem Namen an der Ausführung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags beteiligt sind, es sei denn, es handelt sich um einen Fehler oder eine unerlaubte Handlung von Personen, die als Organe oder leitende Angestellte unseres Unternehmens anzusehen sind, und der Kunde weist auch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach.
11.4 Wir haften nicht für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus Mängeln der von uns gelieferten Produkte, der von uns zur Verfügung gestellten Sachen oder der bei der Ausführung des Vertrags verwendeten Sachen ergeben, oder die sich aus einer abweichenden Qualität des von uns gelieferten Produkts ergeben, es sei denn, es liegt eine Produkthaftung im Sinne von Buch 6 Titel 3 Teil 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. 11.5. Mit Ausnahme der Produkthaftung im Sinne von Buch 6 Titel 3 Teil 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist unsere sonstige Haftung stets beschränkt auf: a den Rechnungsbetrag oder, falls dieser nicht vorhanden ist, den Wert der vereinbarten Leistung; c den von der Versicherung gedeckten Betrag, wenn und soweit wir gegen die betreffende Haftung versichert sind und falls der von der Versicherung gedeckte Betrag höher ist als der Rechnungsbetrag oder der Wert der unter a. oder b. genannten Leistung.
KONTROLLE/BEANSTANDUNGEN
Artikel 12.
12.1 Von uns gelieferte neue Waren sowie neue Teile werden gemäß der darauf gegebenen sogenannten Herstellergarantie garantiert. Von uns gelieferte gebrauchte Sachen werden von uns nicht garantiert, auch nicht für versteckte Mängel, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich bei oder nach der Lieferung zu prüfen. Beanstandungen der Lieferung durch den Kunden, einschließlich Beanstandungen von Abweichungen in der Qualität der gelieferten Waren, die bei ordnungsgemäßer Prüfung sofort festgestellt werden können, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung oder innerhalb von acht Tagen, nachdem die Waren dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, schriftlich bei uns eingereicht werden.
12.3 Stellt sich eine Beanstandung des Kunden als begründet heraus, so sind wir berechtigt, anstelle der Reparatur oder des Ersatzes der gelieferten Waren oder der Lieferung einer zusätzlichen Menge dem Kunden den geringeren Wert bis maximal zum Rechnungsbetrag gutzuschreiben.
BEZAHLUNG
Artikel 13.
Abweichend von einer eventuellen Zahlungsvereinbarung sind wir berechtigt, vor der Fortsetzung der Lieferung die Bezahlung der bereits gelieferten Produkte und/oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
Artikel 14.
Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder auf unserer Rechnung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Jede Zahlungsfrist ist eine tödliche Frist, so dass der Käufer nach deren Ablauf in Verzug ist, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
Artikel 15.
Bei der Zahlung des Preises kann der Abnehmer keine Aufrechnung mit einer Forderung des Abnehmers an uns geltend machen. Der Abnehmer ist auch nicht berechtigt, die Zahlung des Preises aufgrund einer angeblichen Gegenforderung oder eines Einspruchs gegen die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
ELEKTRONISCHE ZAHLUNG
Artikel 16.
Bei Zahlung per Debit- oder Kreditkarte garantiert der Kunde, dass er über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Wenn kein ausreichendes Guthaben für die vollständige Zahlung vorhanden ist, ist der Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung hin eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten, und wir sind berechtigt, Waren vom Kunden zurückzuhalten, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist oder eine ausreichende Sicherheit geleistet wurde.
FOLGEN DES ZAHLUNGSVERZUGS
Artikel 17.
Hat der Käufer uns gegenüber mehrere finanzielle Verpflichtungen oder ist Lieferung und Zahlung in Teilbeträgen vereinbart, so sind - unbeschadet unserer Rechte gemäß Artikel 13 - bei Verzug des Käufers mit einer unserer Forderungen alle unsere übrigen Forderungen, auch die künftigen, sofort fällig.
Artikel 18.
18.1 Bei Nichtbezahlung oder verspäteter Zahlung erhöht sich unsere Forderung um die außergerichtlichen Inkassokosten. Bei einer Änderung dieses Inkassotarifs werden die Inkassokosten entsprechend dieser Änderung berechnet.
18.2 Darüber hinaus schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung laufende Verzugszinsen auf die offene Forderung. Am Ende eines jeden Jahres wird der Betrag, auf den die Verzugszinsen berechnet werden, um die in diesem Jahr fälligen Zinsen erhöht.
INSOLVENZ
Artikel 19.
Im Falle der (vorläufigen) Zahlungseinstellung oder des Konkurses des Abnehmers oder der Einstellung oder Liquidation seines Unternehmens werden alle unsere Verträge mit dem Abnehmer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, wir teilen dem Abnehmer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass wir die Erfüllung (eines Teils) des/der betreffenden Vertrags/Verträge aufschieben, bis die Erfüllung durch den Abnehmer hinreichend gesichert ist, dies alles unbeschadet aller anderen uns zustehenden Rechte.
EIGENTUMSVORBEHALT / PFANDRECHT
Artikel 20.
20.1 Das Eigentum an den von uns an den Abnehmer gelieferten Waren geht erst dann auf den Abnehmer über, wenn der Abnehmer den uns geschuldeten Preis, etwaige Zinsen und zusätzliche Kosten vollständig bezahlt hat.
20.2 Wenn wir im Rahmen der Lieferung auch Arbeiten ausgeführt haben, die vom Kunden zu vergüten sind, bleibt unser Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der Kunde auch die entsprechende Vergütung vollständig gezahlt hat.
20.3 Unser Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen, die wir gegen den Kunden wegen der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erwerben.
20.4 Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist es dem Kunden nicht gestattet, über diese Waren zu verfügen oder einem Dritten ein Recht daran einzuräumen, es sei denn, die Waren werden im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden weiterverkauft/geliefert.
20.5 Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt oder wir begründeten Anlass zu der Befürchtung haben, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unbeschadet unserer weiteren Rechte gegenüber dem Kunden zurückzunehmen.
Artikel 21.
Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ist der Abnehmer, falls die von uns gelieferten Waren von ihm an Dritte weitergeliefert wurden, verpflichtet, uns auf unser erstes Verlangen alle seine Rechte aus der Weiterlieferung gegenüber diesen Dritten als Sicherheit für alle unsere noch bestehenden Forderungen an den Abnehmer zu verpfänden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung verpfändet der Käufer bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Rechte gegenüber diesen Dritten. Sobald der Käufer mit der rechtzeitigen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Dritten zum Zwecke der Pfandbestellung auf dieses Pfandrecht hinzuweisen. Der Käufer ist verpflichtet, hierbei jede erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere auf unsere erste Aufforderung hin unverzüglich die Namen und Anschriften aller Dritten mitzuteilen, an die er die von uns gelieferte Ware weitergeliefert hat, sowie alle Rechte, die er gegenüber diesen Dritten im Hinblick auf diese Weiterlieferung erworben hat. Unterlässt der Käufer nach Aufforderung durch uns diese Mitwirkung, so verwirkt er unbeschadet unseres Rechts auf Nacherfüllung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von fünfundzwanzig Prozent unserer offenen Forderung gegenüber dem Käufer sowie eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von fünf Prozent unserer offenen Forderung für jeden weiteren Tag, an dem die Nachlässigkeit des Käufers andauert.
ÜBERWEISUNG
Artikel 22.
22.1 Umstände, die sich unserem Willen und unserer Kontrolle entziehen und die so beschaffen sind, dass die Erfüllung oder weitere Erfüllung des Vertrages vernünftigerweise nicht von uns verlangt werden kann, gelten als höhere Gewalt und geben uns das Recht, den Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung bis zu einem von uns zu bestimmenden Zeitpunkt auszusetzen, ohne dass wir zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind.
22.2 Wenn wir von der in Artikel 22.1 genannten Befugnis zur Aussetzung der Erfüllung Gebrauch machen, ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass eine frühere Erfüllung für ihn im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unerlässlich ist. Die Auflösung muss in diesem Fall schriftlich und spätestens innerhalb von fünf Tagen nach unserer Aufforderung zur Aussetzung erfolgen.
22.3 Zu den Umständen im Sinne von Artikel 22. 1 genannten Umstände sind in jedem Fall Krieg, Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilisierung, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Beschlagnahmung von Vorräten bei uns oder unseren Lieferanten durch die Zivil- oder Militärregierung, Brand- und Sturmschäden, extreme Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, extremer Verkehrsstillstand oder Transportverzögerungen, ein von der Regierung verhängtes Transportverbot, Streiks, Boykotte, Zerstörungen und andere Stagnationen in unserem Unternehmen oder in unseren Zulieferbetrieben sowie eine solche Verknappung, auch infolge von Preiserhöhungen des Produkts, dass uns die Lieferung - auch zu einem höheren Preis - nach vernünftigem Ermessen nicht zugemutet werden kann.
SUBSTITUTION
Artikel 23.
Sowohl in Bezug auf den mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag als auch in Bezug auf die Ausführung dieses Vertrags sind wir berechtigt, uns durch eine andere Person zu ersetzen. Der Abnehmer erteilt hiermit seine Zustimmung zu dieser Ersetzung. Die Ersetzung tritt in Kraft, sobald wir, auch im Namen der Person, die uns ersetzt, den Abnehmer schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben. ANWENDBARES RECHT Artikel 24. Auf alle unsere Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
ZUSTÄNDIGES GERICHT
Artikel 25.
Alle Streitigkeiten, die sich bei der Ausführung oder im Zusammenhang mit dem mit uns geschlossenen Vertrag ergeben, werden dem Bezirksgericht Maastricht vorgelegt, es sei denn, dass das Unterbezirksgericht zuständig ist; in diesem Fall wird die Streitigkeit dem Unterbezirksgericht des Wohnsitzes des Beklagten vorgelegt. Wenn das Bezirksgericht zuständig ist, können wir die Streitigkeit auch dem Bezirksgericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Kunden vorlegen.
TEILNICHTIGKEIT/UMWANDLUNG
Artikel 26.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in vollem Umfang in Kraft, wobei davon ausgegangen wird, dass die Parteien in Bezug auf die unwirksame Bestimmung das vereinbart haben, was dem Umfang der unwirksamen Bestimmung rechtlich am nächsten kommt.
GOODWILL/KEIN ESTOPPEL
Artikel 27.
Wenn wir uns aus Kulanz oder aus anderen Gründen kommerzieller Natur zunächst nicht auf eine anwendbare Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden berufen, erwerben wir dadurch nicht das Recht, uns zu einem späteren Zeitpunkt auf die betreffende Bestimmung und alle anderen anwendbaren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
Artikel 24.
Auf alle unsere Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
ZUSTÄNDIGES GERICHT
Artikel 25.
Alle Streitigkeiten, die sich bei der Ausführung oder im Zusammenhang mit dem mit uns geschlossenen Vertrag ergeben, werden dem Bezirksgericht Maastricht vorgelegt, es sei denn, dass das Unterbezirksgericht zuständig ist; in diesem Fall wird die Streitigkeit dem Unterbezirksgericht des Wohnsitzes des Beklagten vorgelegt. Wenn das Bezirksgericht zuständig ist, können wir die Streitigkeit auch dem Bezirksgericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Kunden vorlegen.
TEILNICHTIGKEIT/UMWANDLUNG
Artikel 26.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in vollem Umfang in Kraft, wobei davon ausgegangen wird, dass die Parteien in Bezug auf die unwirksame Bestimmung das vereinbart haben, was dem Umfang der unwirksamen Bestimmung rechtlich am nächsten kommt.
GOODWILL/KEIN ESTOPPEL
Artikel 27.
Wenn wir uns aus Kulanz oder aus anderen Gründen kommerzieller Natur zunächst nicht auf eine anwendbare Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden berufen, erwerben wir dadurch nicht das Recht, uns zu einem späteren Zeitpunkt auf die betreffende Bestimmung und alle anderen anwendbaren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.